unsere AGB

Angebote

Alle Preis- und Leistungsangebote sind freibleibend und werden erst. durch die Auftragsbestätigung verbindlich. Preisangaben gelten in € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Angebote für die Verteilung von Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnlichen Sendungen gelten für jeweils 1000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht der Verteilart, und Behebungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Änderung dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen.

Anlieferung

Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut recht- zeitig bis spätestens 3 Tage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern. Der KAZ-Werbemittelvertrieb haftet für die sorgsame Lagerung in seinen Räumen.

Wird der Verteilbeginn insgesamt oder in einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Auf- tragsänderung oder andere vom Auftraggeber verur- sachte Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten, Personal- bereitsteilung sowie besondere Transport- und Regie- kosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Auftraggebers.

Durchführung

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart; erfolgt die Verteilung ausschließlich bei Haushalten in Briefkästen, wenn diese mit Namen gekennzeichnet sind. Es sei denn, der Auftraggeber wünscht schriftlich eine andere Ausdeckungsquote:

In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an einem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen, und wird auch nach mehrmaligen Läuten (3x) nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient.

Auf Einwurfverbote wird streng geachtet. (Briefkästen müssen gut sichtbar gekennzeichnet sein)

Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbe-treibende, Büros, Geschäfte, Heime, Ausländerheime und Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser, sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen.

Verteilungsgarantie

Der KAZ-Werbemittelvertrieb haftet nicht für den Wer- beerfolg. Der Auftraggeber haftet für die Art, den Inhalt und den Text der Verteilobjekte. Der KAZ-Wer- bemitleivertrieb ist berechtigt, bei technischen Bean- standungen von Inhalt oder Form die Verteilung ins- gesamt oder teilweise abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt.

Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten leistet der KAZ-Werbemittelvertrieb Gewähr für die Belieferung von 95 % der erreichbaren Haushalte. Der KAZ- Werbemittelvertrieb ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmen einzubinden, haftet dann jedoch un- eingeschränkt für die Leistung im Rahmen des mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungsgegenstandes.

Von der Druckerei etwa ausgelieferte Übermengen kommen nur dann mit zur Verteilung, wenn dies aus- drücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt.

Beanstandungen

Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlaß zur Reklamation bilden Die Reklamation bedarf der Schriftform und kann bis einschließlich dem dritten Tag nach der Verteilung anerkannt werden. Beanstandungen werden schnellstmöglich geprüft, um Mängel sofort abzustellen. Bei begründeten Beanstandungen ist dem KAZ-Werbemittelvertrieb die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung. Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden, nicht zum Abzug von der Rechnung. Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden leistet der KAZ-Werbemittelvertrieb angemessenen Schadenersatz im Verhältnis zur Fehlleistung. Betroffene einzelne Verteilbezlrke können gut geschr1eben werden. Ergibt sich aus Haushalt- befragungen, daß nachweislich mehr als 10 % der garantierten Abdeckungsquote nicht verteilt wurden, so steht dem Auftraggeber das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet zu. Schadenersatz kann höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes geleistet werden. Weitergehende Regreßansprüche sind ausgeschlossen. Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzlicher Überprüfung der Verteilleistung als unbegründet heraus, so können die hierfür entstandenen Kosten dem Auf- traggeber in Rechnung gestellt werden.

Zahlungsbedingungen

Für alle Aufträge erfolgt, falIs nicht anders vereinbart, nach Auftragsbeendigung die Rechnungslegung Die Zahlungen haben, falls nicht anders vereinbart, sofort ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Ausführung von laufenden Aufträgen kann bis zur Begleichung rückständiger Rechnungen zurückgestellt und gege- benenfalls Vorauszahlung verlangt werden.

Allgemeines

Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik.. unverschuldeten Verzögerung, z. B. bei Betriebsstö- rungen gleich welcher Art, haftet der KAZ -Werbemittet, vertrieb nicht für Termineinhaltung. Des weiteren entfällt die Haftung für Schäden oder Minderung des Verteilgutes durch Brand Witterungseinflüsse, Bruch oder durch Dritte.

Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform. Verwenden Auftraggeber und der KAZ- Werbemittelvertrieb widersprechende AGB, so haben die AGB des KAZ-Werbemittelvertrieb Vorrang und gelten ausschließlich. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monats- schluß gekündigt werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des KAZ-Werbemlttelvertrleb.

Sonstiges

Die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten mit der Erteilung des Auftrages als anerkannt und für beide Seiten als rechtsverbindlich.